Beteiligung am deutschen Beitrag zur Messe ALL IN 2026 in Kanada

Montreal, Kanada

Auf der diesjährigen ALL IN, Kanadas größtem AI und Tech Event, ist Deutschland „Country of Honour“ und bietet Präsentationsflächen für deutsche KI- und Tech-Unternehmen im „German Pavilion“ an. Aus diesem Anlass wird der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger nach Montreal, Kanada reisen. Die Begleitung durch eine hochrangige Delegation aus Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern ist vorgesehen.

Weitere Informationen zur ALL IN 2026 finden Sie hier.

Bitte bekunden Sie Ihr Interesse mit folgenden Angaben bis zum 22.05.2026.

 

Interessenbekundung

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A. Zu meiner Person und Erreichbarkeit

 

B. Zum Unternehmen / zur Institution

 

Anzahl der Mitarbeiter*innen

 

Umsatz

Projekte/ Vorhaben in Kanada (bitte mit Angabe der Größenordnung, ggf.  gesonderte Aufstellung beifügen)*

Projekte/ Vorhaben mit KI-Bezug (bitte mit Angabe der Größenordnung, ggf. gesonderte Aufstellung beifügen) *

 

C. Ansprechpartner*in für die weitere Vorbereitung

 

Hinweise zum Datenschutz

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beachtet die Grundsätze der zweckgebundenen Datenverwendung. Das BMDS erhebt, verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke der Reisedurchführung (einschließlich Reisevor- und Nachbereitung). Eine Weitergabe persönlicher Daten der vom BMDS eingeladenen Delegationsteilnehmer erfolgt in notwendigem Umfang anlassbezogen auch an Dritte, wie beispielsweise Behörden des Partnerlandes sowie an deutsche Regierungs- und Behördenvertreter im In- und Ausland, soweit dies zur reibungslosen Abwicklung der Reiseorganisation notwendig ist. Eine Übermittlung erfolgt auch an Unternehmen sowie sonstige private Institutionen, wenn diese Programmpunkte im Rahmen der Reise organisieren. Hinsichtlich Ihrer Rechte wird auf die Datenschutzerklärung auf den Internetseiten des BMDS unter bmds.bund.de/datenschutz verwiesen.

 

Erklärung zum Informationsfreiheitsgesetz und presserechtlichen Auskunftsrechten

Das BMDS bittet Sie um Ihre Einwilligung, Ihren Namen bei etwaigen Anfragen Außenstehender nach Teilnehmenden der Delegationsreise zu nennen, z. B. bei Anfragen Außenstehender nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder im Rahmen von presserechtlichen oder parlamentarischen Auskunftsansprüchen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass das BMDS auch im Falle einer fehlenden Einwilligung mit der Namensnennung verpflichtet ist, das Informationsinteresse des jeweils Fragenden gegenüber einem etwaigen Interesse am Ausschluss des Informationszugangs abzuwägen. Bei öffentlichen Delegationsreisen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Informationsinteresse Vorrang hat. Die Einwilligung ist freiwillig. Die Teilnahme an der Delegationsreise ist nicht von der Einwilligung abhängig. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar. Der Widerruf ist schriftlich unter Nennung der betroffenen Delegationsreise an das BMDS zu richten.

 

Einwilligungen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Die Daten werden für die Erfassung der Interessensbekundungen genutzt. Sie werden an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung weiter gegeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hiermit willige ich ein, dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) meinen Namen bei etwaigen Anfragen Außenstehender nach Teilnehmenden der Veranstaltung nennt, z. B. bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder im Rahmen von presserechtlichen oder parlamentarischen Auskunftsansprüchen. Ich bin darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt und ich sie jederzeit widerrufen kann.

Hiermit willige ich ein, dass mein Name, meine Funktion und mein Unternehmen bzw. meine Institution in ein Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden, das am Tage der Veranstaltung anderen Teilnehmenden Verfügung gestellt wird.

 

Bestätigung des verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns

Hiermit wird bestätigt, dass den geschäftsführenden Organen sowie den entscheidungsbefugten Mitarbeitern des vertretenen Unternehmens bzw. der vertretenen Unternehmen die in Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr erlassenen nationalen Strafgesetze bekannt sind und dass das Unternehmen in Einklang mit diesen Normen handelt. Es ist mir bewusst, dass die Bundesregierung darüber hinaus von deutschen Unternehmen generell ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten entsprechend den Empfehlungen der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen erwartet. Hierzu gehört auch die konstruktive Beteiligung an eventuellen Beschwerdeverfahren vor der Nationalen Kontaktstelle.

 

Weitere Hinweise

Soweit sich die Rahmendaten ändern oder die Reise – ggf. auch kurzfristig – abgesagt wird, übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung keine Kosten für Hotel, Flug, Visa bzw. Stornierungen oder weitere im Zusammenhang mit der Reise entstehende Kosten.

 

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